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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma:
Schleifwerkzeuge Hagen
Inh. Siegfried Hagen
Hindenburgstraße 90
78549 Spaichingen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer oder sonstigen Kunden,
die Ware von uns beziehen (nachfolgend gemeinsam ausschließlich als Kunden
bezeichnet). Sie gelten insbesondere auch für zukünftige abgeschlossene
Verträge.
2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind
natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass
diesen eine gewerbliche oder selbständig berufliche Tätigkeit zugerechnet werden
kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind
natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl
Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen (auch soweit sie unseren AGBs nicht widersprechen),
insbesondere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Kunden werden,
selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
von uns ausdrücklich durch eine separate Individualvereinbarung schriftlich
zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss, Lieferzeiten
1. Die Konditionen für unsere Waren (z.B. Preis,
Ausstattung, Lieferbarkeit, Lieferzeit, sonstige Spezifikationen, etc.) sind
freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen in Form,
Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Absendung der Bestellung im Online-Shop schließt
der Kunde einen rechtsverbindlichen Vertrag.
3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von einer Woche anzunehmen. Die Annahme erfolgt
wahlweise durch ausdrückliche Annahmeerklärung, durch Entgegennahme des
Kaufpreises oder durch die Lieferung oder Übergabe der Ware.
4. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt
keine verbindliche Annahme unsererseits dar.
5. Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich,
wenn wir die Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich erklären. Ist eine
Lieferfrist verbindlich erklärt und wird die Leistung durch unvorhersehbare
Hindernisse (höhere Gewalt, Arbeitskampf, Verkehrsstörungen, Rohstoffmängel,
unverschuldete Nichtbelieferung durch eigene Lieferanten, etc.) verzögert,
verlängert sich diese Frist angemessen. Der Kunde ist berechtigt, nach Ablauf
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht zum Rücktritt
kann nur innerhalb einer Woche nach Ablauf der Nachfrist ausgeübt werden.
6. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa
nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen. Wir sind berechtigt, die
Bestellung auf eine handelsübliche Menge zu begrenzen.
7. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im
Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder
nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung
nicht von uns zu vertreten ist.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen
Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde schnellstmöglich informiert. Eine bereits
erbrachte Gegenleistung wird zurückerstattet.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware
bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt im Falle nicht erfüllter
Forderungen also auch für bereits bezahlte Waren.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des
Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Außerordentliche
Verfügungen bei unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, wie
Sicherungsübereignungen, Verpfändungen, etc. sind nur mit unserer vorherigen
schriftlichen Zustimmung zulässig. Der Kunde hat uns unter Übergabe der für eine
Intervention notwendigen Unterlagen unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf
die Ware schriftlich zu unterrichten, insbesondere von
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Der Kunde hat uns auch von sämtlichen sonstigen
Beeinträchtigungen der Ware sowie von etwaigen Beschädigungen oder der
Vernichtung der Ware unverzüglich zu unterrichten. Einen Besitzwechsel der Ware
sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Im Falle von Zugriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet, unsere Rechte
bestmöglich zu wahren.
Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die
durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche
Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht
nach Ziffer 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn
uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuveräußern oder zu vermieten. Er tritt uns bereits jetzt -
bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche - die ihm durch die
Weiterveräußerung oder Vermietung gegen einen Dritten zustehenden Ansprüche zur
Sicherheit ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der
Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die
Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug
gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer
erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung der
Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert
der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
§ 4 Widerrufsklausel bei Fernabsatzverträgen
1. Sofern die Ware aufgrund eines Fernabsatzvertrages
geliefert wurde, hat der Verbraucher das Recht, seine auf den Abschluss des
Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von einem Monat (1 Monat) nach Eingang der
Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in
Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären;
zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei der Lieferung von
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Eine Anfertigung nach
Kundenspezifikation liegt im Zweifel dann vor, wenn die Ware nicht im Katalog
abgebildet ist oder keiner Katalognummer direkt zugeordnet werden kann.
2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur
Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Der
Verbraucher trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu
40 € die Kosten der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht
nicht der bestellten Ware. Bei einer Bestellung über 40 € hat der Verbraucher
die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu
leisten. Der Kunde kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht
wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert
beeinträchtigt. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen, wie
dies im Ladengeschäft möglich wäre. Den Wertverlust, der durch die über die
reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als
„neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
§ 5 Vergütung, Zahlungsverzug
1. Es gilt der angebotene Kaufpreis, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Für den Fall von Sonderaktionen gilt
der angebotene Preis auf die Sonderaktion befristet. Die angegebenen Preise
gelten ausschließlich für die angegebenen Mengen und bei Kauf über die
Shop-Bestell-Funktion.
2. Gegenüber Verbrauchern sind Preisänderungen zulässig,
wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier
Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die
Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den
Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Verbraucher ist zum
Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen
Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich
übersteigt.
3. Gegenüber Unternehmern gilt der höhere Preis, wenn sich
der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des
Marktpreises oder durch Erhöhung der von in der Leistungserbringung einbezogenen
Dritten verlangten Entgelte erhöht. Liegt dieser Preis 20 % oder mehr über dem
vereinbarten Preis, hat der Unternehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend
gemacht werden.
4. Beim Versendungskauf mittels Paketdienst versteht sich
der Preis zuzüglich einer Versandkostenpauschale. Die Versandkostenpauschalen
sind auf der „Info“-Seite im Online-Shop einsehbar. Ab einem Nettoverkaufspreis
über 100 € liefern wir innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenlos.
Beim Versendungskauf mittels einer gelten besondere
Versandkosten. Diese sind vor dem Kauf anzufragen und beziehen sich auf die
tatsächlich anfallenden Kosten.
Der Kaufpreis ist immer per Vorkasse zu entrichten. Wir
behalten uns vor, andere Zahlungsbedingungen zu gewähren.
5. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, wird der gesamte Preis
zur Zahlung fällig.
6. Wird eine andere Vereinbarung als Vorkasse vereinbart,
und gerät der Verbraucher in Verzug, ist die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die
Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem
Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen
und geltend zu machen.
7. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden
unsere sämtlichen gegen ihn bestehenden Forderungen sofort zu Zahlung fällig,
ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Vereinbarte Stundungen
enden automatisch. Dasselbe gilt, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt,
überschuldet ist oder über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahren
beantragt wird.
8. Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Der Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann
ausüben, wenn der auf demselben Vertragsverhältnis beruhende Gegenanspruch
rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurde.
9. Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von §
195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199
BGB.
§ 6 Gefahrübergang
1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der
Übergabe auf den Verbraucher über.
2. Bei Unternehmen geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf
den Unternehmer über. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht
ausdrückliche etwas anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der
Annahme in Verzug ist.
§ 7 Gewährleistung
1. Eine Gewähr für die Eignung unserer Waren für den vom
Kunden beabsichtigten Verwendungszweck kann nicht übernommen werden.
Entsprechende Hinweise, Empfehlungen oder ähnliches erfolgen
rechtsunverbindlich und befreien den Unternehmer nicht von eigenen Versuchen und
Prüfung en.
2. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass eine
öffentliche Äußerung von uns oder des Herstellers oder seines Gehilfen
insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte
Eigenschaften der Sache seine Kaufentscheidung beeinflussen konnte.
3. Aufgrund ihrer Beschaffenheit und chemischen
Zusammensetzung unterliegen bestimmte Waren einer begrenzten Haltbarkeit bzw.
Lagerfähigkeit. Genauere Informationen über Haltbarkeit, Lagerfähigkeit und
Anwendungszeitraum stellen wir auf Wunsch gerne zur Verfügung. Von Hand
gefertigte Muster stimmen nicht 100 % mit der maschinell gelieferten Ware
überein. Handels- und marktübliche, sowie unbedeutende Abweichungen zwischen
Muster und gelieferter Ware (z.B. Beschaffenheit, Abmessung, Ausführung, Farbe,
Stärke, Gewicht, etc.) stellen daher keinen Sachmangel dar. Dasselbe gilt im
Falle von Zeichnungen und Maßangaben im Falle von unbedeutenden Abweichungen
zwischen Zeichnung und Maßangaben und der gelieferten Ware. Abweichend hiervon
liegt im Falle der ausdrücklichen Vereinbarung von Maßgenauigkeit ein Mangel
dann vor, wenn die Ware die vereinbarten Toleranzen überschreiten sollte.
Geringfügige Zählfehler oder Auslesemängel, geringfügiger
Gewichtsschwund oder sonstige geringfügigen Änderungen in der Beschaffenheit der
Ware stellen keine Mängel dar. Bei der Fertigung ist der Anfall einer
verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden.
Ein Anteil von bis zu 3 % der Gesamtmenge stellt daher keinen Mangel dar und
verpflichtet uns nicht zur Nachbesserung oder Nachlieferung.
4. Bei der Lieferung von Waren, insbesondere bei
Sonderanfertigungen, behalten wir uns handelsübliche Mehr- oder
Minderlieferungen der bestellten Menge (bis 20 % Abweichung von der bestellten
Menge) unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vor.
5. Bei Vorliegen von Mängeln haben Verbraucher die Wahl, ob
die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir
sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur
mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmen behalten
wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
6. Schlägt die Nacherfüllung mehrmals fehl oder ist sie dem
Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen sowie Schadenersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht
dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadenersatz, so gelten die
Haftungsbeschränkungen gemäß § 8 Ziffer 1 und 2 der AGB.
7. Der Verbraucher hat bei Eintreffen der Ware diese
unverzüglich auf offensichtliche Schäden an der Verpackung oder an dieser selbst
zu untersuchen und offensichtliche Transportschäden gegenüber dem Anlieferer
anzuzeigen.
8. Verbraucher haben uns offensichtliche Mängel der Ware
innerhalb von 2 Wochen nach Empfang schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs aufgrund offensichtlicher Mängel
ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder
eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Unternehmer
müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen
untersuchen und uns erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab
Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs auf grunderkennbarer Mängel ausgeschlossen.
Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung
schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den
Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt des Vorliegens des
Mangels, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
9. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns die
Ware zum Zweck der Prüfung und Nachbesserung zuzusenden. Die Ware muss
ordnungsgemäß verpackt sein. Die Kosten für die Versendung tragen wir, wenn sich
der gerügte Mangel bestätigt, sonst hat der Kunde die Transportkosten zu tragen.
Sofern wir Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus Kulanzgründen leisten, trägt
der Kunde die Transportkosten. Will er auf die gesetzliche Gewährleistung
bestehen, hat er das Kulanzangebot unverzüglich zurückzuweisen.
10. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei
Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die
Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Die einjährige Gewährleistungsfrist für Unternehmer oder
bei gebrauchten Sachen gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden oder gar Vorsatz
vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
11. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im
Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränken
sich unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vor
hersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht
vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des
Vertrages nicht gefährdet haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen überhaupt
nicht.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
etwaige Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten
die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
4. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte
Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb
eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei
Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
§ 9 Abtretung
Wir sind berechtigt, sämtliche Forderungen gegenüber dem
Kunden, insbesondere Zahlungsansprüche, an Dritte abzutreten. Dies gilt
insbesondere auch für Abtretungen zu Finanzierungszwecken.
§ 10 Schriftformerfordernis
1. Anzeigen und Erklärungen des Kunden, insbesondere
Mängelrügen, Nachbesserungsverlangen, Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärungen des
Rücktritts, Kündigungen, bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die
Schriftform wird nicht durch das Absenden einer E-Mail gewahrt.
2. Mündliche Erklärungen oder Zusagen unserer Vertreter
oder sonstiger Hilfspersonen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung durch uns.
3. Sämtliche Vereinbarungen, insbesondere nachträgliche
ergänzende oder abweichende Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung dieses
Schriftformerfordernisses.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei
Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken
abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz
durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das
für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem
Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
unwirksamen möglichst nahe kommt.
Schleifwerkzeuge Hagen
Inh. Siegfried Hagen
Hindenburgstraße 90
78549 Spaichingen
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